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Allgemeines, Geltungsbereich AGB`S
1. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.
Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Leistungen
1. Für die Erstellung der beauftragten Luftbilder bzw. der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Luftaufnahmen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:
- wir fliegen nach VFR Regeln
- kein Überflug von Personen/Menschemassen (Darsteller / Crew ausgenommen)
2. Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Wir dürfen sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bildmaterial, für eigene Zwecke der Selbstbewerbung nutzen.
Zahlungen
Bei starkem Wind und starkem Regen können wir nicht fliegen. Ist ein Flug aus Wettergründen oder redaktionellen nicht möglich, wird der Drehtag verschoben auf den nächstmöglichen Termin. Wird der Dreh aus Wettergründen abgesagt, sind die angefallenen Reisekosten, sowie 75% der Kosten für Team und Technik fällig.
Überstunden: 10 Stunden Arbeitszeit inklusive Pause sind eingeschlossen, ab der 11.Stunde berechnen wir Überstunden mit EUR 250,– pro angefangener Stunde für Team und Technik.
Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schlussbestimmungen
1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.